Die EDV-Umzeichnung der DR von 1970: Regel und Ausnahmen

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6 Uhr am 1. Juni 1970
In den Bahnbetriebswerken begann die Anbringung der neuen Schilder ab Anfang März 1970, je nach ihrem Eintreffen aus Pockau-Lengefeld. So tauchten dann zunehmend die neuen ungewohnten Loknummern im täglichen Einsatz auf. Bis Ende Mai 1970 war die überwiegende Anzahl der Triebfahrzeuge umgezeichnet, einzelne Loks mit alter Betriebsnummer waren noch im August 1970 zu sehen, da hatte man sich schon an das neue System gewöhnt.

Aus abrechnungstechnischen Gründen galt die alte Betriebsnummer bis zum 1. Juni 1970 um 5.59 Uhr. Sie war deshalb bei den bereits umgezeichneten Loks auf dem Führerstand anzuschreiben. Ab 1. Juni 1970 um 6.00 Uhr galt die neue Betriebsnummer, die Anschrift im Führerraum war dann zu löschen. Die genaue Uhrzeit 6.00 Uhr ergibt sich aus dem Abrechnungstag der DR, der stets von 6.00 bis 5.59 Uhr des Folgetages reichte, man nannte ihn auch den „Dispatchertag“.

Die Ausnahmen von der Regel
Obwohl im neuen System die alte Betriebsnummer relativ leicht erkannt werden konnte, ging es in der Praxis doch nicht ohne Probleme ab.
Bei den Dampflokomotiven, die in einer Baureihe sowohl dreistellige als auch vierstellige Ordnungnummern aufwiesen, mussten Kompromisse gemacht werden, um eindeutige Zuordnungen zu erreichen. Außerdem war davon die Einordnung der Öl- und Kohlenstaubloks betroffen, da mit der Festlegung auf „0“ bzw. „9“ in der Ordnungsnummer hier nur ein begrenzter Nummernvorrat bestand.

Hier zwei Beispiele:  –    52 1438 = 52 1438-2, 52 438 = 52 1538-8 oder –    58 1311 = 58 1311-8, 58 311 = 58 1111-2
 

Ölgefeuerte Dampflokomotiven
Bei den Ölloks der Baureihen 015, 0310, 18, 19, 5050 und 95 blieben die drei Stellen der Ordnungsnummer, um die vorangestellte „0“ ergänzt‚ erhalten. Beispiele:

–    01 501 = 01 0501-5,
–    03 1010 = 03 0010-3,
–    18 314 = 02 0314-1,
–    19 022 = 04 0022-6,
–    50 5002 = 50 0002-1,
–    95 027 = 95 0027-3.

Bei der Baureihe 44 mussten zwei ölgefeuerte Loks ihre Identität abgeben: –    weil 44 195 = 44 0195-6, deshalb 44 1195 = 44 0194-4 !  und – weil 44 569 = 44 0569-2, deshalb 44 1569 = 44 0567-6, denn die 44  0568-4 wurde von 44 1568 belegt.

Kohlenstaublokomotiven
Die wenigen Kohlenstaubloks der Baureihe 44 und 52 boten keine Konflikte, die alte Ordnungsnummer war aber schwer erkennbar:
–    44 9268-2 (ex 44 268), aber 44 9272-4 (ex 44 1272) oder –    52 9580-3 (ex 52 1580) und 52 9594-4 (ex 52 3594).

Bei den übrigen kohlegefeuerten Loks wurden dreistellige Ordnungsnummern mit einer vorgestellten „1“ ergänzt, während vierstellige erhalten bleiben konnten. Keine Regel ohne Ausnahme: Die Loks der Baureihe 010-2 und 030-2 erhielten eine „2“ vorgesetzt, um sie von den kohlegefeuerten 015 und 0310 unterscheiden zu können. Diese „2“ erhielten sowohl die Loks der Baureihe 44 als auch die wenigen der Baureihe 935-12 (pr. T 141) mit dreistelligen Ordnungsnummern, damit die vierstelligen ihre „1“ behalten konnten. Im ähnlich gelagerten Fall der pr. T 161 (945-18) verzichtete man aber darauf, weil die „2“ in der Ordnungsnummer den sächsischen 94ern (9420-21) vorbehalten waren. Nummerndopplungen kamen bei Vorsatz der „1“ bei der Baureihe 94 nicht vor.
 

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