Güterzug mit Personenbeförderung

Menschen und Güter

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Technologische und lohnpolitische Gründe
Die Fachabteilungen Reiseverkehr und Güterverkehr in den Reichsbahndirektion legten auf Grundlage des Fahrgast- und Güteraufkommens fest, ob auf Nebenstrecken Gmp oder Pmg eingelegt werden. Ausschlaggebend für den gemischten Zugbetrieb waren nicht zuletzt Streckenauslastungen und Personaleinsparungen. Überwog das Frachtaufkommen und war außerdem Bedarf für die Personenbeförderung vorhanden, entschieden sich die Technologen für die Einlegung der Zuggattung Gmp in den Regelfahrplan. War aber das Güterwagenaufkommen gering bzw. nur ein einziger Gütertarifbahnhof auf der Gesamtstrecke zu bedienen oder verkehrten auf einer Strecke zahlreiche zur Mitnahme von Güterwagen geeignete Personenzüge, galt die Zuggattung Pmg als zweckmäßiger. Bei regelmäßig umfangreichem Güterverkehr fuhren ohnehin zusätzlich Nahgüterzüge.

Was aber selbst unter Eisenbahnern wenig bekannt war, ist die Tatsache, dass bei einer Entscheidung zwischen Pmg und Gmp gelegentlich auch lohnpolitische Fragen berücksichtigt werden mussten. Zugpersonale erhielten nämlich für das Fahren eines Gmp Lohn- und Gehaltszuschläge, weil hier der Rangieraufwand wesentlich größer war. Wenn der Lohn- und Gehaltsfonds in bestimmten Bereichen knapp bemessen war, wurden Pmg-Züge bevorzugt, obwohl das Güteraufkommen die Zuggattung Gmp erfordert hätte.

So verkehrten auf dem zur Rbd Berlin gehörenden Schmalspurnetz Dahme (Mark) neben einigen Bedarfs-Nahgüterzügen ausschließlich Züge der Gattung Pmg, wenngleich Frachtaufkommen und Rangieraufwand das Einlegen der Gattung Gmp gerechtfertigt hätte. Aber der Rbd Berlin fehlte das Geld für die dann zu zahlenden Lohnzuschläge. Und so mancher Eisenbahner, der auf dieser Strecke tätig war, kündigte deshalb und suchte sich eine neue Arbeit.

Keine äußeren Merkmale
Wie bereits angedeutet, gibt es keine äußeren Merkmale, um auf einem Foto einen Gmp von einem Pmg zu unterscheiden. Nur wenn die Zugnummer bekannt ist, kann die Zuggattung genau nachgewiesen werden. Hinzu kommt, dass bei der Deutschen Reichsbahn vereinzelt sogar Personenzüge (Zuggattungszeichen P) fuhren, die „für Güterverkehr zugelassen“ waren. Äußerlich war auch ein solcher Zug nicht von einem Pmg oder Gmp zu unterscheiden. Und wenn ein Zug nun einmal als Gmp oder Pmg in den Regelfahrplan aufgenommen war und zu bestimmten Zeiten keine Güterwagen zu befördern waren, rollte die Fuhre – aussehend wie ein reiner Personenzug – eben ohne Güterwagen ihrem Ziel entgegen. Die festgelegte Zuggattung wurde deshalb nicht geändert.
 

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