Die Baureihe 03 im Saarland

Bekanntlich war das Saarland immer ein indus-triereiches Land mit Kohlengruben und integrierten Stahlwerken, aber auch großen, ergiebigen Waldvorkommen. So war es kaum verwunderlich, dass Frankreich an diesem Gebiet höchst interessiert war, konnte man sich doch an diesen Reichtümern für erlittene Kriegsschäden schadlos halten. Und so wurden solche Güter auch in gewaltigen Mengen von der Saar abtransportiert.
Um dies sicherzustellen, wurden die Grenzen des Saarlandes zu Deutschland hin von französischer Grenzpolizei und Zollpersonal besetzt und dicht gemacht. In der Folge wurde die saarländische Wirtschaft an Frankreich angebunden, sogar der französische Franc am 17. November 1947 als Zahlungsmittel eingeführt.
Im Januar 1947 waren schon die Eisenbahnen formell von der Deutschen Reichsbahn abgetrennt und unter der Bezeichnung „Saarländische Eisenbahnen“, abgekürzt „SEB“, verselbständigt worden. Allerdings ging es nur um die 548 Kilometer Strecken, die im heutigen Saarland lagen. Die sonstigen, früher der RBD Saarbrücken gehörenden Schienenwege außerhalb des heutigen Saarlands wurden an die ED Mainz und die am 1. April 1947 neu gegründete ED Trier übertragen.
Am 4. Januar 1951 erfolgte dann die Umbenennung der SEB in „Eisenbahnen des Saarlandes“, abgekürzt „EdS“, danach passierte erst mal nichts mehr. Da Frankreich klar war, dass man das Land nicht auf Dauer besetzt und wirtschaftlich angeschlossen halten konnte, wurde auf der Pariser Konferenz im Oktober 1954 zwischen Deutschland und Frankreich vereinbart, dass das Saarland „europäisiert“, also ein völlig eigener Staat ohne jegliche Zugehörigkeit zu Deutschland oder Frankreich werden sollte. Jedoch sollten die Saarländer in einer Volksbefragung am 23. Oktober 1955 darüber zu entscheiden haben. Da sich die Saarländer aber mit großer Mehrheit gegen dieses Vorhaben aussprachen, musste wieder verhandelt werden, und so entstand am 27. Oktober 1956 der Saarvertrag zwischen Deutschland und Frankreich.
Ihm zufolge sollte das Land zum 1. Januar 1957 politisch an Deutschland angegliedert werden, wobei für die wirtschaftliche Rückgliederung eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 1959 vorgesehen wurde. Bis zu diesem Datum sollte der Währungs- und Zollverbund mit Frankreich bestehen bleiben.
Zolltechnisch Ausland. Was tun?
Das hatte natürlich auch Auswirkungen auf die zum 1. Januar 1957 wieder an die Bundesbahn angegliederte EdS, die jetzt als BD Saarbrücken firmierte. Die jüngste Bundesbahndirektion gehörte zwar zur DB, war aber zolltechnisch Ausland, und das hatte Folgen.
Bekanntlich besaßen die SEB wie die EdS keine Schnellzugloks, und die schwersten Güterzugmaschinen waren 42er. Waren die EdS-Loks bislang kaum über die Landesgrenzen hinausgekommen, so wollte die DB die junge Direktion Saarbrücken nun auch in durchlaufende Schnellzugläufe einbinden. Deshalb wurden auf der internationalen Fahrplankonferenz für den Sommerfahrplan 1957 die neuen D-Zugverbindungen Trier – Saarbrücken – Heidelberg, Saarbrücken – Frankfurt und Saarbrücken – Karlsruhe – München festgelegt. Und dafür wollte und konnte man die damals schnellste und stärkste Reisezuglok der Direktion Saarbrücken, nämlich die gute alte P 8, nicht einsetzen. Es musste also etwas Stärkeres und Schnelleres nach Saarbrücken umstationiert werden, und so kam man auf die 03.
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