Die EDV-Umzeichnung der DR von 1970: Regel und Ausnahmen
Das neue Bezeichnungssystem sollte ursprünglich zum 1. Juli 1970 eingeführt werden. Aber bereits Anfang September 1969 gab der Hauptingenieur der Verwaltung Maschinenwirtschaft im MfV in einem Interview in der „Fahrt Frei“ die Einführung für den 1. Juni 1970 bekannt. Der (dort nicht genannte) Grund dafür war, dass die Einführung mit dem Beginn des Sommerfahrplanes zusammengelegt worden war. Damit konnten alle dafür notwendigen Tfz-Angaben in Fahrplänen bereits mit den neuen Baureihenbezeichnungen erfolgen.
Nach der Erarbeitung des Bezeichnungssystems folgten die nächsten Schritte:
– Aufstellen der Nummernlisten und Weitergabe an die Reichsbahndirektionen und -ausbesserungswerke;
– Übergabe der Unterlagen an die Fertigungsbetriebe der Schilder;
– Anbringen der neuen Nummernschilder an den Fahrzeugen bei gleichzeitiger Umzeichnung der Betriebsbücher und anderer fahrzeuggebundener Unterlagen in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai 1970;
– Umstellung der Leistungsabrechnung der Triebfahrzeuge auf die neuen Betriebsnummern sowie
– Unterweisung der Beschäftigten in den Bahnbetriebswerken und Verwaltungen.
Die DR hatte sich im Gegensatz zur Bundesbahn, die seit 1968 Zahlen aus Abziehbildern anbringen ließ, entschlossen, die Art der bisherigen Nummernschilder beizubehalten. Es wurden also wieder Blechschilder mit Aluminium-Ziffern vorgesehen. Die Schilder selbst mussten aber breiter werden, da zusätzlicher Platz für Bindestrich und Selbstkontrollziffer nötig wurde. Die Befestigungslöcher wurden möglichst beibehalten, um Änderungen an den Triebfahrzeugen zu vermeiden. In einigen Fällen ließ sich das aber nicht immer umgehen.
Die Schilder waren einheitlich 841 mm breit und 210 mm hoch. Die Ziffern selbst entsprechen der TGL 0-1451 „Fette Mittelschrift“ mit einer Schriftdicke von 20 mm und einer Schrifthöhe von 140 mm. Die Breite beträgt 80, lediglich die „1“ hat nur 52 mm.
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